FLUGPLATZORDNUNG UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN
M F S V St. Leon-Rot
§1 Flugberechtigung

Flugberechtigt ist jedes Mitglied des MFSV - St. Leon-Rot, das als "aktives Mitglied" im Besitz einer gültigen Funkgenehmigung und Versicherung ist und dessen Fluggerät den Auflagen des Vereins entspricht.

§2 Fluggeräte

Für Form und Ausführung bestehen keine Auflagen, für den technisch einwandfreien Zustand haftet der Pilot / Eigentümer.
Die verwendeten Motoren dürfen den festgelegten dB(a)-Wert nicht überschreiten: zur Zeit liegteine Ausnahmegenehmigung für Hubschrauber und Zweitaktmotoren vor.

§3 Technischer Zustand der Fluggeräte

Der Flugleiter hat sich vom einwandfreien Zustand der verwendeten Fluggeräte zu überzeugen. Er hat das Recht ein Flugverbot auszusprechen.

§4 Flugrichtung

Als Flugrichtung sowie Start- und Landebahn gilt die Paralelle zum großen Schutzzaun. Eine Einheitliche (bei mehr als 1 Modell) Flugrichtung ist einzuhalten.

§5 Flugleiter

Ist der amtierende Flugleiter oder stellvertretend ein Mitglied der Vorstandschaft nicht anwesend, so ist automatisch das erste volljährige aktive Mitglied das am Platz eintrifft Flugleiter. (Eintrag im Flugbuch)

§6 Vorbereitungsraum

Das frei fahren mit eigener Kraft und ferngesteuert, im Vorbereitungs-Raum (Gelände zwischen dem großen und kleinen Schutzzaun) ist verboten.

§7 Gast- und Fremdflieger (Maximum 10 Tage)

Gast- und Fremdfliegern ist das Fliegen auf dem Gelände des MFSV St. Leon-Rot nur in Anwesenheit eines Vorstandsmitgliedes gestattet. Die Flugplatzordnung muss auf jeden Fall eingehalten werden und durch Unterschrift anerkannt werden Funkgenehmigung und Versicherung müssen vorgelegt werden. Eine Aufwandsentschädigung ist zu zahlen.

§8 Neue Mitglieder

Neue Mitglieder haben vor dem ersten Alleinflug ein entsprechendes Training zu absolvieren. Die Freigabe zum Alleinflug erfolgt durch den Flugleiter oder Vorstand.

§9 Umland

Befinden sich landwirtschaftliche Arbeiter auf den umliegenden Feldern, so ist das Überfliegen derselben verboten.

§10 Flurschäden

Bei Außenlandungen und dem Abstürzen außerhalb des Flugfeldes sind diese sofort ins Flugbuch einzutragen. Hierbei ist, bei Flurschäden, ein Kurzbericht in schriftlicher Form abzugeben. (Unterschrift Pilot und Flugleiter).

§11 Zuschauerraum

Das Überfliegen des Zuschauerraums, d.h. des Luftsektors ab dem grossen Schutzzaun ist verboten.

§12 Fluggelände

Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Sauberhaltung des Fluggeländes, gleichzeitig erklärt er sich bereit, bei der Instandhaltung und Verbesserung des selben mitzuarbeiten.

§13 Flugverbote und Flugzeiten

An Sonn- und Feiertagen ist eine Mittagspause einzuhalten.
1. April bis 30 September 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr
1. Oktober bis 31. März 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Flugverbot:
Lt. Aushang,
Allerheiligen ganztägig

§14 Ahndung bei Verstößen

Verstöße gegen §1,2,9,10,11 und 12, so wird nach Ermahnung ein Flugverbot von 2 Wochen ausgesprochen, bei mehrmaligen Verstößen entscheidet die Vorstandschaft über härtere Maßnahmen.

§15 Platzordnung

Die Platzordnung ist bindend und muss von jedem Piloten durch Unterschrift als gelesen und bestätigt werden.


MFSV St. Leon-Rot e.V. Mai 2006 Version 2


Die Vorstandschaft